Besonders wichtig sind uns langfristige, stabile Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartner*innen und Lieferant*innen, dafür sind wir bekannt. Diese Beziehungen zeichnen sich durch Fairness, Korrektheit, Integrität und Transparenz aus. Unsere Entscheidungen sind für unsere Lieferant*innen und Kund*innen nachvollziehbar und werden transparent kommuniziert. Wir bekennen uns zu einem freien und ehrlichen Wettbewerb und zur Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen gegen Bestechung und Korruption.
Die RAG arbeitet unter unterschiedlichen und sich ständig verändernden sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass den Interessen der Gemeinschaft am besten durch eine marktwirtschaftliche Ordnung gedient ist. Es ist unser Anliegen, fair und verantwortungsvoll und im Rahmen des bestehenden Wettbewerbsrechtes am Markt zu konkurrieren. Die RAG wird andere nicht daran hindern, mit ihr in Wettbewerb zu treten. Dies ist auch so in unseren Unternehmensgrundsätzen festgeschrieben.
An wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligen wir uns nicht und nützen unsere Marktposition als führendes heimisches Energiespeicherunternehmen nicht aus. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, mitteleuropäischen Energieversorgern und ihren Kund*innen verlässlich Energie zur Verfügung zu stellen. Nur so kann privaten Haushalten und der Industrie die Basis für einen kostengerechten Energieeinsatz geboten werden.
Ebenso sind Angebotsmanipulationen oder Preisabsprachen für uns tabu – unabhängig von allen einzuhaltenden rechtlichen Vorschriften. Der Handel mit Energie erfolgt entweder an den öffentlich zugänglichen Börsen oder bilateral durch entsprechende Verträge.
Auch in Bezug auf die Produktion von Erdöl und Erdgas sichern langfristige Verträge mit lokalen Versorgungsunternehmen bzw. mit einer Raffinerie ein möglichst kontinuierliches Geschäftsverhältnis. Die Preise sind aus ökonomischen Gründen an die Bedingungen des freien Marktes gebunden, wodurch auch die wirtschaftliche Entwicklung den Preisschwankungen des Öl- und Gasmarktes unterworfen ist und nicht in unserem Einfluss steht.
Wir bilden uns zum Thema fairer Wettbewerb laufend weiter, indem wir uns bei entsprechenden Veranstaltungen der Wirtschaftskammer Österreich mit Expert*innen austauschen oder Fachpublikationen und Aussendungen von z. B. Transparency International prüfen und gegebenenfalls intern anwenden.
Die gesetzeskonforme Entflechtung der RAG als Erdgasproduzent und technischer Speicherbetreiber und der RAG Energy Storage (RES) als Speichervermarkter trägt wesentlich zu einem fairen Wettbewerb am österreichischen Energiemarkt bei. Die Einhaltung von Diskriminierungsverboten und Gleichbehandlungsgeboten gegenüber Speicherkund*innen wird durch den Gleichbehandlungsbeauftragten in der RES überwacht.
Technisch relevante Informationen für Speicherkund*innen werden gemäß den geltenden EU-Verordnungen, insbesondere der REMIT-VO, gesetzeskonform gemeldet bzw. veröffentlicht.
Im Rahmen eines internen Audits wurde durch die Interne Revision 2021 die Gleichbehandlung der Kund*innen der RES im Sinne des Unbundling geprüft und als absolut unabhängig befunden.
Für die Festlegung von wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung von wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen in der RAG sind insbesondere nachfolgende Fachbereiche zuständig:
Beschaffungsbereich:
Absatzbereiche:
Unethisches Verhalten ist nicht mit unserem Wertesystem vereinbar und schadet in jedem Fall einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung. Unseren Mitarbeiter*innen ist es grundsätzlich verboten, Vorteile zu verlangen oder anzunehmen sowie auch selbst Vorteile anzubieten oder zu gewähren. Sie müssen Interessenkonflikte zwischen ihren persönlichen Angelegenheiten und den Aufgaben, die sie für das Unternehmen wahrnehmen, vermeiden. Um hier einem Fehlverhalten entgegenzuwirken, gibt es verpflichtende Schulungen zur richtigen Verhaltensweise für alle Mitarbeiter*innen, konzerninterne Meldesysteme sowie eine jährliche Berichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss. Personen, die Anliegen über Fehlverhalten oder Rechtsverstöße vorbringen möchten, können dies über unser Whistleblowing-System, welches von einer externen Plattform betrieben wird, melden. So kann gegebenenfalls ethischem Fehlverhalten frühzeitig vorgebeugt werden. Zusätzlich haben interne Stakeholder*innen die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen an den Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen und Datenschutzbeauftragte zu wenden. In der Berichtsperiode kam es zu keinen Meldungen, auch können wir über keine wesentlichen Verstöße gegen bindende Verpflichtungen (wie Gesetze, Verordnungen, Entschlüsse, Bescheide oder Kund*innenvorgaben) in 2021 und 2022 berichten.
Spenden und Sponsoring an Dritte bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vorstands; sie werden zentral registriert und ebenfalls jährlich auf Vorstandsebene und an den Prüfungsausschuss berichtet. Diese Unterlagen werden auch dem Wirtschaftsprüfer offengelegt.
Die RAG Austria AG betätigt sich weder parteipolitisch, noch leistet sie finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, Organisationen oder deren Vertreter*innen. Die Interessen des Unternehmens vertreten wir gegenüber öffentlichen Stellen, um unsere Position in Angelegenheiten zu verdeutlichen, die entweder die RAG selbst, ihre Mitarbeiter*innen, Kund*innen oder Vertreter*innen der Eigentümer betreffen. Dies geschieht völlig transparent im Rahmen von Mitgliedschaften und durch die Teilnahme an Arbeitsgruppen in diversen Fachverbänden und Interessenvertretungen. Die RAG ist unter anderem Gründungsmitglied der „Wasserstoffinitiative Vorzeigeregion Austria Power & Gas“ und der „E-Fuel Alliance“.
Unsere Betriebsstätten befinden sich ausschließlich in Österreich, und hier ist das Korruptionsrisiko als nicht sehr hoch einzustufen (CPI 2022: 71/100)*. Es gibt seitens der RAG auch keine operativen Aktivitäten in Ländern mit einem hohen Korruptionsindex. Interne Richtlinien und Schulungen bilden eine vorbeugende Maßnahme gegen korruptes Verhalten, ein internes Meldesystem für Vorteilsannahme und -gewährung dokumentiert transparent derartige Vorgänge.
Das Korruptionsrisiko wird intern jährlich durch ein einstufiges Modell bewertet. Anlassbezogen können durch die Interne Revision stets zielgerichtete Untersuchungen durchgeführt werden.
*Corruption Perception Index von Transparency International