Wie die Beachtung der gesamten Rechtsordnung ist die Einhaltung der Steuergesetze für uns ein integraler Bestandteil angewandter Compliance. Dies gilt nicht nur für alle steuerlichen Verpflichtungen, sondern auch für die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen und Förderungen, wie beispielsweise die steuerliche Forschungsprämie.
Unbeschadet der zulässigen Ausübung von Wahlrechten im Rahmen der Steuergesetze verfolgt die RAG keine Steuer(vermeidungs)strategie. Unsere steuerlichen Beziehungen haben ausnahmslos unmittelbaren lokalen Bezug zu unseren Tätigkeiten, wir haben keinen Kontakt zu sogenannten „Steueroasen“.
Langfristig entspricht die Steuerquote dem Körperschaftsteuersatz. Es bestehen keine relevanten Steuerrisiken, dies haben auch die letzten Prüfungen der Steuerbehörden bestätigt.
Die laufende Steuerabwicklung erfolgt intern unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Besondere Themen, wie z. B. die Erstellung von Steuererklärungen, werden von unserem Steuerberater begleitet. Die Prüfung der Steuerberechnung und die Erstellung von Steuererklärungen ist Teil des IKS-Prozesses.
Höchstes Kontrollorgan für Steuerthemen ist der CFO Michael Längle, firmenintern ist der Leiter der Finanzabteilung, Peter Fleischhacker, für Steuerthemen verantwortlich, für beide liegt eine Qualifikation als Steuerberater vor.
Im Rahmen der Interessenvertretungen wirkt die RAG an der Aktualisierung bzw. Neueinführung von Steuergesetzen, insbesondere in Zusammenhang mit zukünftigen Energielösungen – wie etwa der steuerlichen Behandlung von Wasserstoff – mit, um einen Beitrag für eine sachgerechte und praktikable Steuerabwicklung zu gewährleisten.
Neben den klassischen Steuern und Abgaben leistet die RAG auch Zahlungen an die Bergbehörde gemäß AGS-Vertrag (Aufsuchung, Gewinnung, Speicherung) für die Nettoproduktion („Förderzins“), die genutzte Fläche an Gewinnungsfeldern („Feldzins“) und das durchschnittliche Arbeitsgasvolumen („Speicherzins“).