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Nachhaltigkeitsbericht 21|22

Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt und die verantwortungsvolle Nutzung heimischer Ressourcen gehören neben der Sicherheit zu den obersten Prinzipien bei allen unseren Tätigkeiten und Arbeitsprozessen. Um eine systematische Bearbeitung und kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten, ist der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt als wesentlicher Teil in unser GSU-Managementsystem integriert.
 

 Unser Ziel ist es, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt auf ein Minimum zu begrenzen und Klimaschutzmaßnahmen bei all unseren Betriebsabläufen zu setzen.
 

Risikoanalyse

Bereits in der Planungsphase wird der Schutz der Umwelt bei allen Anlageprojekten berücksichtigt. Möglichen Risiken wird durch eine Kombination technischer und organisatorischer Maßnahmen gegengesteuert. Die Überwachung unserer Anlagen erfolgt über intelligente Systeme, damit Abweichungen vom Normalzustand sofort erkannt und Maßnahmen automatisch und in weiterer Folge durch unser qualifiziertes Personal rasch eingeleitet werden können. Die RAG setzt auf neueste Instandhaltungs-Managementsysteme für vorbeugende Aktivitäten zum Schutz der Umwelt (siehe auch Kapitel „Sichere Anlagen und Arbeitsprozesse“).

In der RAG ist allgemein die Abteilung GSU für das GSU-Managementsystem zuständig, bei der Planung und Umsetzung von Projekten müssen Umweltthemen von den jeweiligen Projektverantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Behörden & Umfeldmanagement mitberücksichtigt werden. In manchen Bereichen holen wir uns externe Unterstützung, so wie beim Abfallmanagement durch einen externen Abfallbeauftragten.

Biodiversität

Der Erhalt von Biodiversität und natürlichen Ökosystemen ist wichtig im Kampf gegen den Klimawandel und essenziell für die Ernährungssicherheit, Gesundheit und den wirtschaftlichen Wohlstand unserer Gesellschaft. Dass unsere Tätigkeiten Auswirkungen auf das Landschaftsbild, auf Lebensräume und auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen haben, ist uns bewusst. Um diese so gering wie möglich zu halten, wird der Schutz der Natur (Umwelt/Umfeld) bei jedem Projekt im Zuge der Umfeldanalyse berücksichtigt. Bevor eine (bergbauliche) Anlage errichtet wird, erfolgt eine sorgsame Auswahl des Grundstückes, der Flächenbedarf wird so gering wie möglich gehalten, ebenso Emissionen, Rodungen sowie die Eingriffe in das Landschaftsbild.  

Aus den Erkenntnissen der Umfeldanalyse ergibt sich dann der tatsächliche Plan, danach wird in Abstimmung mit allen betroffenen Grundeigentümer*innen und Gemeinden sowie mit den Verwaltungsbehörden, Naturschutzsachverständigen und Planer*innen eine passende Lösung gesucht und geeignete Maßnahmen gesetzt. Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit all diesen Stakeholder*innen-Gruppen kontinuierlich auszubauen und deren unterschiedliche Anforderungen und Interessen frühzeitig zu berücksichtigen.

Jede Tätigkeit bedarf einer behördlichen Bewilligung, bergbauliche Tätigkeiten unterliegen insbesondere dem Mineralrohstoffgesetz. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden bei jeder Bergbauanlage die Voraussetzungen für eine Einzelfallprüfung auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 geprüft und die Ergebnisse in den Einreichunterlagen verankert. Darüber hinaus bedarf es jedoch in Abhängigkeit vom Projekt und der jeweiligen Lokation auch Bewilligungen nach dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz, dem Wasserrechtsgesetz, dem Forstgesetz u. v. m. Die jeweiligen Rechtsbereiche werden im Zuge der Umfeldanalyse bei jedem einzelnen Vorhaben sehr genau geprüft, um den Eingriff und somit die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Je nach Projektumfang werden Berechnungen von Immissionen wie beispielsweise Lärm und Luft durchgeführt und die Themen gegebenenfalls in den Verfahren hinzugenommen. 

Wir halten uns selbstverständlich an die strengen gesetzlichen Regelungen und übererfüllen diese freiwillig. Oberstes Ziel der RAG ist es, Eingriffe in die Natur so weit wie möglich hintanzuhalten, Aktivitäten, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hoher Biodiversität außerhalb von geschützten Gebieten befinden, zu meiden bzw. Gebiete mit einer hohen Biodiversität bestmöglich zu schonen. 

Sind für ein Vorhaben Rodungsmaßnahmen erforderlich, werden die Flächen auf das unumgänglich notwendige Ausmaß beschränkt. Befristete Rodungsflächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen mit standorttauglichen Baumarten wieder aufgeforstet. Für dauernde Rodungsflächen werden zum Ausgleich des Waldflächenverlustes und zur Sicherstellung der notwendigen Wirkungen des Waldes Ersatzleistungen durchgeführt. Dies können Ersatzaufforstungen auf einem anderen Grundstück sein, für die die Kosten aller erforderlichen Schutz-, Nachbesserungs- und Pflegemaßnahmen getragen werden, oder ein Ersatzgeld, das für Aufforstungsprojekte an anderer Stelle gemäß Forstgesetz genutzt wird.  

In Abhängigkeit von der Größe des Vorhabens werden bereits in der Planung eingriffsmindernde Maßnahmen im Naturschutzverfahren bedacht. Dies können Ausgleichsmaßnahmen wie beispielsweise Gebüschgruppen oder Hecken sein, die unmittelbar vor Ort umgesetzt werden, oder eine Ausgleichszahlung, die zugunsten des Naturschutzes auf Flächen in Naturschutzgebieten (beispielsweise eine Moorregeneration) geleistet wird. Zur Vorbeugung des Eintrages von Neophyten werden Flächen wie Mulden und Humus-Zwischenlager, die aufgrund der topografischen Verhältnisse im unterschiedlichen Ausmaß um Bergbauanlagen angelegt werden, fachgerecht begrünt.

Betriebsstandorte 

Die Situierung von Bergbauanlagen steht im unmittelbaren Zusammenhang mit bestimmten geologischen Strukturen. Dies bedeutet, dass Bergbauanlagen – im Gegensatz zu anderen Objekten – nur dort errichtet werden können bzw. müssen, wo im Untergrund die entsprechenden Gesteinsstrukturen vorhanden sind, erreicht und genutzt werden können. Dennoch ist auch hier die oberste Prämisse der RAG, eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte nicht in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hoher Biodiversität zu bauen. Dies gilt insbesondere auch für Lebensräume sowie für Gebiete, in denen geschützte Arten ihren Lebensraum haben. 

Lediglich ein Betriebsgebäude der RAG befindet sich in der Randzone eines Grundwasserschongebietes, dabei handelt es sich um das Betriebsgebäude der Untergrund-Gas-Speicheranlage Oberkling im Grundwasserschongebiet Lachforst. 
Die mit der Schongebietsverordnung in Verbindung stehenden anzeige- bzw. bewilligungspflichtigen Maßnahmen wurden eingehend geprüft und die entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren geführt.

Renaturierte Lebensräume 

Im Rahmen des strukturierten Prozesses „Grüne Wiese – Grüne Wiese“ wird jede einzelne Anlage von der Planung und dem erstmaligen Eingriff in die „Grüne Wiese“ über ihre gesamte Betriebsdauer bis hin zur endgültigen Auflassung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes behördlich und wegerechtlich begleitet.

Wird eine Bergbauanlage nicht mehr benötigt, bedarf es behördlicher, insbesondere bergrechtlicher Verfahren, diese zurückzubauen und aufzulassen. Diese Flächen werden nach dem Prinzip „Grüne Wiese“ nach Abbau der technischen Einrichtungen und dem Entfernen aller fremden Bodenbestandteile vollständig rekultiviert und in den ursprünglichen Zustand versetzt – die „Grüne Wiese“ ist wiederhergestellt. Im Falle der Errichtung von dauerhaften Anlagen, wie etwa Gasspeichern, verpflichten wir uns zur Schaffung von Ausgleichsflächen.


Rückbauten „Grüne Wiese – Grüne Wiese“


* Die Flächenangaben beziehen sich auf Anlagen, deren Auflassung auch schon behördlich überprüft wurde. Bergbauanlagen, deren Rückbau bereits abgeschlossen ist, die aber erst 2023 behördlich überprüft werden, werden im nächsten Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigt. Darüber hinaus ist 
die Entwicklung der Rückbauten auf die nachhaltige Nutzung von Bergbauanlagen zurückzuführen, die fest in der Unternehmensstrategie verankert ist, wie z. B. die Umwandlung von Sondenplätzen in „Sonnenplätze“ (PV-Anlagen).