Die Betriebsanlagen – wie z. B. PV-Anlagen, Speicheranlagen, Förderanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), „Underground Sun Storage“ etc. sind von internationalen Lieferant*innen innerhalb Europas – vorwiegend im DACH-Raum – geplant und errichtet worden und können daher nur von diesen gewartet werden. In unserer Branche gibt es nur wenige Bezugsquellen für spezifisches Equipment, und auch manche Tätigkeiten, wie Reparaturen an unseren Anlagen, können in Europa nur von einzelnen Anbietern mit entsprechendem Personal durchgeführt werden. Umso wichtiger ist es daher, die Geschäftsbeziehungen zu Lieferant*innen und Partner*innen zu pflegen, die sich ebenfalls zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bekennen, und den RAG Beschaffungs- bzw. Vergabeprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Die Vorgaben für eine nachhaltige Vergabe von Lieferungen und Leistungen sind für generische Warengruppen in der österreichischen naBe „Nachhaltige Beschaffung“ geregelt. Diese zieht die RAG freiwillig bei der Festsetzung von nachhaltigen Zuschlagskriterien heran. Darüber hinaus wird die Novellierung des BVergG 2023 weitere Vorgaben hinsichtlich nachhaltiger Beschaffung festlegen, die dann als Eignungs- und Zuschlagskriterien bei Vergaben im Einkaufsprozess Anwendung finden werden. Die RAG plant, CSR-Lieferant*innen-Audits nach der Novellierung des BVergG 2023 durchzuführen. Ziel ist es, zumindest eine Lieferantin bzw. einen Lieferanten bei fast jeder Materialgruppe zu auditieren und 2024 diese Überprüfung zu wiederholen.
Unser „Supplier Code of Conduct“ gilt für alle Lieferant*innen und umfasst Inhalte zu Menschenrechten und sozialer Verantwortung sowie zu Umweltbelangen und zum Themenbereich Compliance und integres Verhalten. Den Verhaltenskodex für Lieferant*innen finden Sie auf unserer Webseite. Für ein besseres Verständnis unserer Anliegen in Bezug auf Nachhaltigkeit unserer zukünftigen Energielösungen fanden 2022 erstmals Gespräche mit acht Top-Lieferant*innen statt, die von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen wurden. Unser Ziel ist es, diese Gespräche, auch im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen auf europäischer Ebene zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, weiterzuführen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Mitarbeiter*innen von Fremdunternehmen, die an unseren Standorten Tätigkeiten verrichten, müssen sich an unsere Richtlinien zu Arbeitnehmer*innenschutz und Sicherheit halten. Die Einhaltung und das Verständnis dieser wird von zuständigen RAG Mitarbeiter*innen begleitet und kontrolliert. Ein vorgegebener Test ist positiv zu absolvieren.