RAG - Home
Nachhaltigkeitsbericht 21|22

Nachhaltige Beschaffung

Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben kann, die nicht in unserem unmittelbaren Einflussbereich liegen.

Die Betriebsanlagen – wie z. B. PV-Anlagen, Speicheranlagen, Förderanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), „Underground Sun Storage“ etc. sind von internationalen Lieferant*innen innerhalb Europas – vorwiegend im DACH-Raum – geplant und errichtet worden und können daher nur von diesen gewartet werden. In unserer Branche gibt es nur wenige Bezugsquellen für spezifisches Equipment, und auch manche Tätigkeiten, wie Reparaturen an unseren Anlagen, können in Europa nur von einzelnen Anbietern mit entsprechendem Personal durchgeführt werden. Umso wichtiger ist es daher, die Geschäftsbeziehungen zu Lieferant*innen und Partner*innen zu pflegen, die sich ebenfalls zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bekennen, und den RAG Beschaffungs- bzw. Vergabeprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Beschaffungsrichtlinie

Sämtliche Beschaffungen der RAG ab einen Nettoauftragswert von mehr als 5.000 Euro unterliegen der konzernweiten Beschaffungsrichtlinie. Diese regelt den „Supplier Code of Conduct“ und die wettbewerbsgerechte Vergabe von Lieferungen und Leistungen. Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit wird bereits ab einem Wert von 100.000 Euro (statt 428.000 Euro) mithilfe der elektronischen Vergabe beschafft. Dies gilt auch für Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen. Der Leiter der Einkaufsabteilung ist verantwortlich für die Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien (Konzernrichtlinie Nr. 06: Beschaffungsrichtlinie i. d. g. F.) im strikt geregelten Beschaffungsprozess. Dieser wird durch die Interne Revision in regel­mäßigen Abständen auditiert.

Nachhaltigkeit in den Zuschlagskriterien

Bei der Festlegung der Zuschlagskriterien werden freiwillig auch einzelne Umweltaspekte, der Einsatz von emissionsarmen Technologien, nachhaltige und soziale Aspekte bei der Auswahl von definierten Lieferungen und/oder Leistungen berücksichtigt. Im Jahr 2022 wurden die Top-100-Lieferant*innen einem Risikomanagement unterzogen, das vor allem Marktrisiken, regulatorische Risiken und Versorgungsrisiken umfasste. Die CSR- und Nachhaltigkeitsrisiken wurden zudem quantitativ erfasst. Ein Leitfaden, der beschreibt, welche potenziellen Risiken zu priorisieren und welche Aktivitäten infolgedessen zu setzen sind, wird 2023 erarbeitet.

Die Vorgaben für eine nachhaltige Vergabe von Lieferungen und Leistungen sind für generische Warengruppen in der österreichischen naBe „Nachhaltige Beschaffung“ geregelt. Diese zieht die RAG freiwillig bei der Festsetzung von nachhaltigen Zuschlags­kriterien heran. Darüber hinaus wird die Novellierung des BVergG 2023 weitere Vorgaben hinsichtlich nachhaltiger Beschaffung festlegen, die dann als Eignungs- und Zuschlagskriterien bei Vergaben im Einkaufsprozess Anwendung finden werden. Die RAG plant, CSR-Lieferant*innen-Audits nach der Novellierung des BVergG 2023 durchzuführen. Ziel ist es, zumindest eine Lieferantin bzw. einen Lieferanten bei fast jeder Materialgruppe zu auditieren und 2024 diese Überprüfung zu wiederholen.

Supplier Code of Conduct

Unser „Supplier Code of Conduct“ gilt für alle Lieferant*innen und umfasst Inhalte zu Menschenrechten und sozialer Verant­wortung sowie zu Umweltbelangen und zum Themenbereich Compliance und integres Verhalten. Den Verhaltenskodex für Lieferant*innen finden Sie auf unserer Webseite. Für ein besseres Verständnis unserer Anliegen in Bezug auf Nachhaltigkeit unserer zukünftigen Energielösungen fanden 2022 erstmals Gespräche mit acht Top-Lieferant*innen statt, die von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen wurden. Unser Ziel ist es, diese Gespräche, auch im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen auf europäischer Ebene zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, weiterzuführen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Sicherheitsrichtlinien

Mitarbeiter*innen von Fremdunternehmen, die an unseren Standorten Tätigkeiten verrichten, müssen sich an unsere Richtlinien zu Arbeitnehmer*innenschutz und Sicherheit halten. Die Einhaltung und das Verständnis dieser wird von zuständigen RAG Mitarbeiter*innen begleitet und kontrolliert. Ein vorgegebener Test ist positiv zu absolvieren.